Verleih von Inhalatoren

Benötigen Sie ein elektrisches Inhalationsgerät zur Verneblung von Arzneistoffen oder auch einer Salzlösung, dann können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
Je nach Krankenkasse erhalten Sie entweder ein Leihgerät oder ein Inhalator zum Verbleib.
Sollte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung vor der Abgabe erforderlich sein, kümmern wir uns selbstverständlich um die Formalitäten.
Der Kauf eines Inhalators ist natürlich auch möglich.
In jedem Fall erhalten Sie bei uns eine fachlich korrekte Einweisung in die Benutzung des Gerätes.